Als sogenannter Klassiker gilt immer noch die Holztreppe. Es gibt sie in verschiedenen Varianten, wirklich für jeden Geschmack ist etwas dabei. Eiche, Buche oder auch Esche. Die meisten entscheiden sich für Harthölzer da sie widerstandsfähig und sehr belastbar sind. Zu einer Holztreppe gibt es ein breites Sortiment, da sie individuell zusammengestellt und kombiniert werden können. Kombinationen aus Stahl, Glas oder Stein sind hierbei möglich. Anders als bei einer Holztreppe werden Stahltreppen bzw. Metalltreppen präsentiert. Eine kühle Eleganz vermitteln Treppen aus Stahl, Edelstahl oder auch Aluminium. So eine Treppe fügt sich perfekt in ein modernes Wohnambiente ein. Aber nicht nur Holztreppen sind extrem wandelbar. Durch verschiedene Kombinationen bei einer Metalltreppe, wie zum Beispiel mit Holz, wirkt die Treppe sehr einladend und wohnlich. Möchten Sie Filigran- und Leichtigkeit in Ihrem Wohnraum, sollten Sie Metall und Glas in Ihrer Treppe vereinen. Durch die Transparenz gibt es ein ganz besonderes Feeling. Zudem ist Glas äußerst widerstandsfähig und auch größere Lasten sind kein Problem. Zudem sind sie pflegeleicht, auf Glasteilen sollte auf eine rutschfeste Beschichtung geachtet werden, so gibt dies die nötige Sicherheit.
Welche Garantie und Baugesetze gibt es?
Das eine Treppe sicher und nach Norm gebaut wurde ist Aufgabe des Bauunternehmers, Architekten und des Bauherrn. Wenn die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten werden, kann dies Jahre später noch zu Problemen führen.
Was ist aber mit einer Garantie? Es gibt in der Regel drei verschiedene Garantieleistungen.
Zum einen die 6 Monate Garantie nach BGB. Diese gilt für Treppen, die als Selbstbausatz gekauft wurden und selbst eingebaut wurden.
2 Jahre Garantie gibt es aus einem Bauvertrag oder auch Werkvertrag nach Verdingungsverordnung bei Bauleistungen (VOB). Baut der Hersteller die Treppe selbst ein, gibt es die 2 Jahre Garantie für die Treppe selbst und für die Befestigung. Gibt es einen Schaden innerhalb dieser 2 Jahre und wird dieser vom Hersteller repariert, beginnt die Garantiezeit erneut.
Zu guter Letzt gibt es die 5 Jahre Garantie nach BGB. Werden Sie nicht auf eine Gewährleistung nach VOB hingewiesen, gilt eine Garantiezeit von 5 Jahren.